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Härtefallfonds für Spätaussiedler
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 beschlossen, eine Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) zu errichten. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Stiftung ist seit dem 7. März 2023 errichtet.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an bestimmte Personengruppen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Sie sollen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten außerhalb des Rentenrechts eine pauschale Einmalzahlung als finanziellen Ausgleich erhalten.
Mehrere Informationen bekommen Sie hier: Informationen Spätaussiedler
Den Antrag finden Sie hier: Antrag Härtefallfonds Spätaussiedler